Frage der Legalität für die 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause in der Schweiz
Grundsätzlich bieten sich seit 1. Mai 2011 in der Schweiz diese legale Beschäftigungsmodelle an:
- Betreuungskräfte, die bei einer EU-Dienstleistungsfirma angestellt sind und von dieser Firma entsendet werden - Nachweis E101-Bescheinigung bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Formular
- Betreuungskräfte, die in der EU ein GEWERBE angemeldet haben - Nachweis Gewerbeschein/Freiberuflichkeit bzw. bei einem Gewerbeschein im EU-Ausland zusätzlich die E101-Bescheinigung bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Formular für die Eigenentsendung.
Anmeldung der Pflegekraft
Es sind keine Behördengänge ihrerseits notwendig, wir von der Agentur Respekt erledigen alle notwendigen Formalitäten, um die Legalität zu gewährleisten.
Kündigungsfristen des Dienstleistungsvertrages
Der gemeinsame Dienstleistungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden.